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Nach Düsseldorfer Urteil: Das Ende der Sonderangebote?

Einzelhändler könnten nach der neuen Rechtsprechung zu irreführenden Rabattwerbungen künftig deutlich zurückhaltender mit Sonderangeboten umgehen. Doch das könnte den Handel auch transparenter und ehrlicher machen.

Die Kunden und Kundinnen lieben sie: Rabatte. Ob für Obst, Kaffee, Süßwaren oder Milchprodukte: Bei ausgeschriebenen Preisreduzierungen von 20 Prozent und mehr greifen sie besonders gern zu. Doch die großen Rabattaktionen könnten nach einem Urteil des LG Düsseldorf vom Donnerstag nun ein Ende haben.

Das Gericht entschied, dass der Discounter Aldi Süd Sonderangebote künftig teilweise anders kennzeichnen muss als bisher. Die Höhe von Rabatten soll sich auf den niedrigsten Preis der vergangenen 30 Tage beziehen, nicht auf den letzten Verkaufspreis. So ist es bis zuletzt von vielen Händlern praktiziert worden, auch von Aldi Süd. Dies sei ein Verstoß gegen die 2022 in Kraft getretene Preisangabenverordnung. Das Gericht folgte damit einem kürzlich veröffentlichten Urteil des EuGH.

„Wir akzeptieren die Auffassung des Gerichts“, sagte eine Sprecherin von Aldi Süd nach dem Urteil. Ob eine Berufung gegen die Entscheidung geplant ist, sei noch unklar.

Was hat das Urteil für Folgen?

Das Urteil dürfte nicht nur für Aldi Süd Konsequenzen haben. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet negative Folgen. „Am Ende sind das schlechte Nachrichten für Händler und Kunden“, sagte der HDE-Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik, Peter Schröder. Die Möglichkeiten des Handels, in Geschäften mit Sonderangeboten zu werben, würden eingeschränkt. Deshalb werde es künftig weniger Preisaktionen geben. Das durchschnittliche Preisniveau werde sich in der Folge für alle Kunden erhöhen.

Erste Auswirkungen ließen sich bereits nach dem EuGH-Urteil Ende September beobachten. Viele Lebensmittelhändler hätten daraufhin ihre Kommunikation umgestellt und bei Sonderangeboten auf Preisgegenüberstellungen und Prozentangaben verzichtet, sagte Handelsexperte Carsten Kortum. So sei nur noch der Werbe- und kein Ursprungspreis genannt worden. „Für die Kunden gehen hier natürlich wertvolle Informationen verloren, die Ersparnis ist nicht zu erfassen“, so der Professor der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn. Dass es weniger Preisreduzierungen geben werde, glaubt er jedoch nicht. Der Handel könne auf Promotions nicht verzichten.

Fällt der Black Friday nun ins Wasser?

Robert Briske, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Osborne Clarke, erwartet, dass Werbung transparenter und ehrlicher werden könnte. „So wurden zuletzt vielfach Rabatte ausgeschrieben, die es so eigentlich gar nicht gab.“ Dennoch sieht er auch mögliche Nachteile für den Handel. „Rabatte haben eine starke psychologische Wirkung. Wenn diese mindestens 20 Prozent betragen, kaufen die Menschen mehr.“ Spürbare Konsequenzen hat das Urteil möglicherweise bereits an den Tagen rund um den Black Friday, der in diesem Jahr auf den 29. November fällt. Kortum und Briske gehen davon aus, dass sich nur ein Teil der Händler an die Entscheidung gebunden fühlt. Andere würden es vermutlich darauf ankommen lassen. Das Urteil des Gerichts betrifft erst einmal nur Aldi Süd, dürfte aber auf andere Unternehmen übertragbar sein. Im Wiederholungsfall droht dem Discounter ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. „Die anderen haben sozusagen einen Versuch frei“, sagt Briske.

In einem ähnlichen Fall hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Mitte Oktober auch den Onlinehändler Amazon abgemahnt. Dessen Reduzierungen bezogen sich demnach nicht auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP) beziehungsweise auf einen mittleren Verkaufspreis.

Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 1. November 2024

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