„Kleinvieh macht auch Mist“ –  Corona-Hilfen abseits von Soforthilfe etc.

Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe sind in aller Munde. Doch auch abseits dieser staatlichen Zahlungsprogramme gibt es Hilfen für Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung schließen mussten. So ist beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung vom Rundfunkbeitrag oder auch eine Gutschrift im Zusammenhang mit den an die GEMA zu entrichtenden Lizenzgebühren möglich. Hier lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.

Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und Ausschlussfristen erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/corona/index_ger.html) sowie der GEMA (https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/gutschriften/).

Achtung: Anträge an die GEMA für das Geschäftsjahr 2020 können noch bis einschließlich 14. April 2021 gestellt werden.

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