„Kleinvieh macht auch Mist“ –  Corona-Hilfen abseits von Soforthilfe etc.

Soforthilfe, Überbrückungshilfe, Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe sind in aller Munde. Doch auch abseits dieser staatlichen Zahlungsprogramme gibt es Hilfen für Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnung schließen mussten. So ist beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung vom Rundfunkbeitrag oder auch eine Gutschrift im Zusammenhang mit den an die GEMA zu entrichtenden Lizenzgebühren möglich. Hier lohnt es sich, einmal genauer hinzuschauen.

Informationen zu Voraussetzungen, Antragsverfahren und Ausschlussfristen erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/hinweise/corona/index_ger.html) sowie der GEMA (https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/gutschriften/).

Achtung: Anträge an die GEMA für das Geschäftsjahr 2020 können noch bis einschließlich 14. April 2021 gestellt werden.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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