Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen.

Kein Recht auf mehr Urlaubstage wegen Corona-Quarantäne

Wer seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen musste, hat keinen Anspruch darauf, die freien Tage nachholen zu dürfen. Eine Quarantäne sei nicht vergleichbar mit einer Krankheit, entschied der EuGH zu einem Fall aus Deutschland.

Ein Sparkassen-Mitarbeiter hatte eine Gutschrift seiner Urlaubstage gefordert. Ein Beschäftigter einer Sparkasse in Rheinland-Pfalz wollte im Dezember 2020 Urlaub machen. Einen Tag vor Urlaubsantritt musste er jedoch in Quarantäne, weil er am Arbeitsplatz Kontakt mit einer coronapositiven Person gehabt hatte. Er fordert eine Gutschrift seiner Urlaubstage. Das lehnte die Sparkasse ab.

Der Angestellte klagte: Die Ablehnung verstoße gegen die EU- Arbeitszeitrichtlinie. Das Arbeitsgericht bat den EuGH um Vorabentscheidung. Dieser bestätigte die Ansicht der Sparkasse (Urteil vom 14.12.2023 – C-206/22): Zweck des bezahlten Jahresurlaubs sei, sich von der Arbeit zu erholen und über einen Zeitraum der Entspannung und Freizeit zu verfügen. Dem stehe eine Quarantäne – anders als eine Krankheit – nicht grundsätzlich entgegen. Daher sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, Nachteile auszugleichen, die sich aus einem unvorhersehbaren Ereignis wie der Quarantäne ergeben könnten.

Die EU-Länder können aber arbeitnehmerfreundlichere Regelungen treffen. In Deutschland sieht eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes vom September 2022 vor, dass behördlich angeordnete Quarantänezeiten nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Für frühere Zeiten, also den Großteil der Corona-Zeit, gilt das aber bislang nicht rückwirkend.

zu EuGH, Urteil vom 14.12.2023 – C-206/22
Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 14. Dezember 2023 von bw

Weitere Themen

Gründung & Start-Ups

Frauen und Gründung: Veranstaltung „Zeig dich!“ ein voller Erfolg

Rund 100 Frauen sind unserer Einladung gefolgt und haben sich beim Event „Frauen und Gründung: Zeig dich!“ intensiv über den Erfolgsfaktor Sichtbarkeit ausgetauscht. „Sich in einem vertrauensvollen Umfeld auszutauschen und vom gegenseitigen Empowerment zu profitieren – genau das ist es, was weibliches Unternehmertum stark macht“, hat IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke schon in der Begrüßungsrede betont.

weiterlesen