Suche
Close this search box.
Suche
Close this search box.

Infoseite der BaFin zu Digital Operational Resilience Act (DORA) ist online

Tausende Unternehmen des Finanzsektors – und darüber hinaus – müssen die EU-Verordnung DORA ab Januar 2025 anwenden.

Unter www.bafin.de/dora finden Sie ab sofort Informationen rund um dieses Thema. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird die neue Plattform laufend aktualisieren.

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) soll dazu beitragen, den europäischen Finanzmarkt gegenüber Cyberrisiken und Vorfällen der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) zu stärken. So gut wie alle beaufsichtigten Institute und Unternehmen des europäischen Finanzsektors fallen unter DORA – und zwar sektorübergreifend. Und auch zahlreiche weitere Unternehmen, etwa IT-Dienstleister, müssen verschiedene Vorgaben des Regelwerks beachten.

Die BaFin spielt bei der Umsetzung von DORA in Deutschland eine wichtige Rolle.

Weitere Themen

Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

weiterlesen