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IHK bietet elektronische Signaturkarte für Sachverständige an

Die deutsche Justiz forciert die elektronische Kommunikation. Seit dem 01.01.2019 können auch Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch übermitteln, müssen darauf aber dann ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen.

Mit einer persönlichen IHK-Signaturkarte können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ihre Gutachten rechtsverbindlich in elektronischer Form vorlegen und so Zeit und Aufwand sparen: Handschriftliche Unterschrift und Rundstempel auf Papierbergen werden durch die elektronische Sachverständigen-Signatur auf einer Datei ersetzt. Die Sachverständigen können davon insbesondere in der Kommunikation mit der Justiz profitieren, sofern die jeweiligen Justizbehörden auf den Empfang vorbereitet sind. Die rechtlichen Voraussetzungen sind durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO) und weitere Gesetze und Verordnungen gegeben.

Für die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die ihre Gutachten bei Gericht vorlegen, bietet sich durch den Digitalisierungsschwung der Justiz die Chance zur komfortableren papierlosen Kommunikation: Voluminöse Ausdrucke, teils in mehrfacher Ausfertigung und mit farbigen Bildern, sind nicht mehr erforderlich. Scheiterte die elektronische Form früher daran, dass der Sachverständige die Gutachten nicht rechtsverbindlich unterschreiben und mit seinem Rundstempel versehen konnte, so wird diese Hürde durch die IHK-Sachverständigen-Signatur genommen.

Die IHK Ostwestfalen bietet ihren 91 öffentlich bestellt und vereidigten Sachverständigen seit Anfang des Jahres die spezielle Sachverständigen-Signaturkarte an. Diese Karte übermittelt als Zusatzinformation die Sachverständigen-Tätigkeit und beglaubigt sie. Neben dem Namen des Sachverständigen gehen aus der Signaturkarte der Bestellungstenor und die Bestellungskörperschaft hervor. Diese Angaben entsprechen dem Rundstempel des Sachverständigen. Die IHK als bestellende Körperschaft muss zu diesem Zweck bei der Signaturbeantragung die Angaben bestätigen. Sie erhält auch die Möglichkeit, die Sachverständigen-Signaturkarte zu sperren, wenn die Bestellung erlischt.

Rubriklistenbild: momius/stock.adobe.com

 

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