Versicherungsvermittler und -berater haben bereits seit dem 23. Februar 2018 aufgrund des IDD-Umsetzungsgesetzes zahlreiche Neuerungen zu beachten. Diese wurden durch die am 20.12.2018 in Kraft getretene überarbeitete Versicherungsvermittlerverordnung weiter konkretisiert. Einen guten Überblick darüber, woran Versicherungsvermittler und -berater nun denken sollten, bietet die unter folgendem Link abrufbare IDD-Checkliste, die gemeinsam vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute BVK e.V. und Herrn Prof. Dr. Beenken von der Fachhochschule Dortmund erstellt und veröffentlicht wurde: https://www.kubiev.de/images/IDD/IDD-Checkliste-Vermittler-V7b.pdf.

Recht & Steuern
Probezeit bei Befristung: Einzelfall bestimmt über zulässige Dauer
Wie lang darf eine Probezeit sein, wenn das Arbeitsverhältnis zeitlich befristet ist? Es kommt darauf an, meint das BAG. Einen Regelwert gebe es nicht, es könne zum Beispiel auch darauf ankommen, wie komplex die Einarbeitung sei.
