Google muss Kündigungsbutton anbieten

Der Internetkonzern Alphabet muss künftig auf seiner Plattform Google One einen Kündigungsbutton anbieten. Dies hat das LG München I auf eine Klage der Verbraucherzentrale Bayern entschieden.

Mit Google One können Verbraucher zusätzlichen Cloud-Speicherplatz erhalten – im Wege eines Abonnements. Kündigen konnten sie das Abo zunächst nur über ihr Kundenkonto. Das monierte die Verbraucherzentrale und bekam recht. Mittlerweile hat Google einen Kündigungsbutton eingefügt.

„Auch große Unternehmen müssen sich an geltendes Recht halten“, kommentierte Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, das Urteil. Damit sich Verbraucher schnell und unkompliziert von Verträgen lösen können, müsse sichergestellt werden, dass Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen. Das Urteil vom 19.03.2024 (Az.: 33 O 935/23) ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Kündigungsbutton für viele online abschließbare Verträge wie Mobilfunkverträge oder Abonnements von Streamingdiensten und Zeitschriften ist seit Juli 2022 Vorschrift. Dadurch sollen Kündigungen ähnlich einfach sein wie Onlinekäufe. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) hat jedoch jeder fünfte dazu verpflichtete Anbieter noch keinen Button eingebunden.

Daher ist der Kündigungsbutton auch ein Dauerbrenner bei den Verbraucherzentralen: Dass der Sky-Kündigungsbutton nicht rechtskonform ausgestaltet ist, entschied das LG München I im November 2023 auf eine Klage der Verbraucherzentrale NRW. Diese klagte auch erfolgreich gegen Meta. Und der vzbv setzte sich vor dem LG München I im Dezember 2023 gegen den Strea­mings­diens­tes Wow durch.

Quelle: LG München I, Urteil vom 19.03.2024 – 33 O 935/23
Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 25. April 2024 

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