Finanzanlagenvermittler: Neuregelungen gelten seit 1. August

Die neuen Regeln für Finanzanlagenvermittler sind zum 1. August 2020 in Kraft getreten. Diese betreffen im Wesentlichen zusätzliche Wohlverhaltensregelungen.

Zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) wurden zusätzliche Wohlverhaltensregelungen für gewerbliche Finanzanlagenvermittler in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung aufgenommen bzw. bestehende Regelungen an die Vorgaben der MiFID II angepasst.

Betroffen sind Finanzanlagenvermittler/-innen und Honorar-Finanzanlagenberater/-innen mit einer Erlaubnis nach § 34f bzw. § 34h Gewerbeordnung (GewO) und ihre mitvermittelnden Angestellten. Die wesentlichen Neuerungen finden Sie in anliegendem Merkblatt.

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

weiterlesen