Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende des Jahres verlängert

Die Bundesregierung hat Mitte September entschieden, dass der erleichterte Zugang zum Erhalt des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Ursprünglich sollte die Möglichkeit des erleichterten Zugangs Ende September auslaufen.

Zusätzlich wurde entschieden, dass nun auch wieder Leiharbeitnehmer*innen zeitlich befristet – bis Ende des Jahres – Kurzarbeitergeld bekommen können.

Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass:

• Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem
Entgeltausfall betroffen sind,
• Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Mit der Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld soll eine gewisse Stabilität auf dem Arbeitsmarkt gesichert werden, da eine große Unsicherheit bei den Unternehmen u.a. aufgrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie der hohen Energiekosten besteht.

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