Das Grundsteuerreformgesetz sieht eine Neubewertung der über 35 Millionen wirtschaftlichen Einheiten in Deutschland auf den 1. Januar 2022 vor. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung haben die Industrie- und Handelskammern in NRW die wesentlichen Aspekte der Reform der Grundsteuer vorgestellt.
Neben verfahrensrechtlichen Fragen wurden die unterschiedlichen Bewertungsmodelle für das Grundvermögen erläutert und Hinweise zu den notwendigen Daten für die Abgabe der Grundsteuererklärung gegeben. Zudem erhielten die Teilnehmenden auch einen Überblick über die Erklärungsvordrucke. Dabei orientierte sich Referent Prof. Dr. Gerd Brüggemann aus Münster an den Bedürfnissen der Praxis.
Vortrag in ganzer Länge auch als Video
Das Video zum Vortrag haben wir Ihnen auf Youtube hochgeladen.
Zur Präsentation des Referenten gelangen Sie hier – Die Reform der Grundsteuer.
Weitere Informationen finden Sie zudem im FAQ des Finanzministeriums NRW.
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