Das Bundeskartellamt hat gestern Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht veröffentlicht. Mit diesen Leitlinien sollen laut BKartA vor allem kleinen und mittelgroßen Genossenschaften Hinweise an die Hand geben werden, um besser einschätzen zu können, wo die Grenze zwischen zulässiger Kooperation einerseits und kartellrechtlich verbotenem Verhalten andererseits verläuft.
Genossenschaften würden es gerade kleineren Unternehmen ermöglichen, ihre Stellung im Markt zu stärken, betonte BKartA-Präsident Andreas Mundt. Sie würden in vielen Bereichen des Wirtschaftslebens in Deutschland eine wichtige Rolle und spielen und häufig auch zu einer Belebung des Wettbewerbs führen. Die besondere Organisationsform im genossenschaftlichen Verbund führe aber auch zu kartellrechtlichen Fragestellungen. Die Leitlinien erläuterten anhand von Praxisbeispielen den Hintergrund, Zweck und die Reichweite des Kartellverbots und stellten die möglichen Spielräume für die genossenschaftliche Arbeit dar. Dabei werde Bezug genommen auf relevante Entscheidungen des Bundeskartellamts und der Europäischen Kommission. Außerdem enthielten die Leitlinien auch Orientierungshilfen bezüglich neuer digitaler Vertriebs- und Kooperationsformen.
Die Leitlinien zur Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamts.
Quelle: Redaktion beck-aktuell, Verlag C.H.BECK, 3. November 2021.
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