BMWi: Verbindliche Handlungsleitlinien mit vergaberechtliche Erleichterungen im Rahmen des Konjunkturpakets gültig ab 09.07.2020

Das Bundeswirtschaftsministerium hat verbindliche Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-Krise festgeschrieben und verkündet. Die Maßnahmen sind Teil des Konjunkturpaktes. Sie sind am 09.07.2020 in Kraft getreten und gelten bis zum 31.12.2021. Der Bundesverwaltung werden damit Möglichkeiten zur Vereinfachung des Vergaberechts an die Hand gegeben.

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Die Handlungsleitlinien finden Sie hier.

 

Link zur Pressemitteilung: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200708-altmaier-mit-schnelleren-und-einfacheren-auftragsvergaben-geben-wir-zusaetzlichen-schwung-fuer-wiederbelebung-unserer-wirtschaft.html

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