Befristete Änderungen der Hinzuverdienstregelungen bei Kurzarbeit

Mit dem Sozialschutzpaket II wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten von Kurzarbeitern befristet ausgeweitet. Ab dem 1. Mai 2020 dürfen Kurzarbeiter nun auch in nicht-systemrelevanten Bereichen eine Nebenbeschäftigung aufnehmen und – in der Summe aus Kurzlohn, Kurzarbeitergeld und Hinzuverdienst – bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Diese Regelung ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Weitere Hinweise:

https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/Sozialschutz-Paket/sozialschutz-paket.html

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Fake-Rechnungen für Umsetzung der DGUV-Richtlinie im Umlauf

Der Schutzverband (DSW) erhält aktuell von verschiedenen Seiten Hinweise auf  gefälschte Rechnungen für die Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften und das in diesem Zusammenhang zu vergebende Zertifikat. Obwohl kein Mitglied bei der rechnungsstellenden Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN), wurde auch der Schutzverband selbst mit einer solchen Zahlungsaufforderung kontaktiert.

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