Das BMJV hat einen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen vorgelegt. Er schlägt im Wesentlichen vor, die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 01.01.2020 auf den Bund zu übertragen.
Durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle soll der Bund die europäische Verpflichtung erfüllen, wonach im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen ist. Bislang haben die Länder von der Errichtung ergänzender Universalschlichtungsstellen abgesehen, da mit der anerkannten und bundesweit tätigen Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum für Schlichtung e. V. in Kehl ein flächendeckendes ausreichendes Schlichtungsangebot im Sinne von § 29 Abs. 2 VSB besteht. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wird vom Bund jedoch nur noch bis zum 31.12.2019 gefördert. Mit der Beendigung der Förderung besteht die Ungewissheit darüber, ob ab dem 01.01.2020 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Absehen von der Errichtung von Universalschlichtungsstellen durch die Länder weiterhin erfüllt sind. Mit Umsetzung des gemachten Vorschlags wäre sichergestellt, dass die notwendige Struktur zur Streitschlichtung in den Bundesländern nicht mehrfach aufgebaut werden muss.
Überdies regelt der Entwurf, dass ein Verbraucher oder ein Fluggast im Luftverkehrsbereich, der sich nach Erhebung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in das Klageregister hat eintragen lassen, nicht noch parallel zum Musterfeststellungsverfahren ein Schlichtungsverfahren über den streitigen Anspruch oder das streitige Rechtsverhältnis führen kann.
Weitere Infos: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Streitbeilegung_Verbrauchersachen.html