Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 01.01.2020 gelten. Damit müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Überschreiten Aufträge die angegebenen Grenzen in Bezug auf ihren Auftragswert, so müssen sie nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden.

Umwelt & Energie
EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.