Änderung der Schwellenwerte im öffentlichen Auftragswesen

Die EU-Kommission hat neue Schwellenwerte für öffentliche Aufträge festgelegt, die ab 01.01.2020 gelten. Damit müssen Bauleistungen künftig ab einem Auftragswert von 5.350.000 EUR, Dienst- und Lieferleistungen ab 214.000 EUR europaweit ausgeschrieben werden. Die jeweiligen Schwellenwerte für den Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich werden alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu festgelegt. Überschreiten Aufträge die angegebenen Grenzen in Bezug auf ihren Auftragswert, so müssen sie nicht nur national, sondern auf europäischer Ebene ausgeschrieben werden.

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