Die Verschmutzung der Weltmeere durch Kunststoffabfälle stellt ein dringendes Problem dar. Die EU-Kommission reagierte im Mai dieses Jahres mit einem Richtlinienvorschlag zur Beschränkung von Einwegplastikprodukten. Dieser sieht etwa Vermarktungsverbote, Verbrauchsminderungsvorgaben und Sensibilisierungsmaßnahmen vor.
Im vergangenen Oktober hat das EU-Parlament seine Verhandlungsposition zum Richtlinienentwurf mit breiter Mehrheit verabschiedet. In den nunmehr begonnenen Verhandlungen um eine finale Richtlinienfassung erscheint derzeit eine zeitnahe Einigung zwischen den politischen Institutionen möglich.
Die Verhandlungsposition des EU-Parlaments gleicht ganz überwiegend der zuvor abgestimmten Positionierung des Umweltausschusses des EU-Parlaments (ENVI). So sieht die Position des EU-Parlaments – weitergehend als die EU-Kommission – u. a. ein Vermarktungsverbot auch von sogenannten oxo-abbaubaren Kunststoffen und Behältern aus geschäumtem Polystyrol vor. Das in der Position der EU-Kommission noch eher allgemein gehaltene Ziel der Verbrauchsminderung von bestimmten Einwegkunststoffartikeln durch die Mitgliedstaaten wird konkretisiert: 25 Prozent bis zum Jahr 2025. Dazu sollen die EU-Mitgliedstaaten jeweils konkrete Maßnahmenpläne entwickeln. Mindestens 90 Prozent der Getränkeflaschen aus Plastik sollen bis zum Jahr 2025 der Wiederverwertung zugeführt werden, Mitgliedsstaaten sollen ferner sicherstellen, dass Abfallexporte in Drittsaaten nicht andernorts zur maritimen Plastikverschmutzung beitragen.
In den andauernden Verhandlungen stehen noch einige Punkte zur Debatte. Dies betrifft etwa mögliche Anforderungen der Richtlinie zum künftigen Design von Einwegflaschen aus Kunststoff (Fixierung des Deckels), die Ausgestaltung der Definition von Einwegkunststoffartikeln oder den Einbezug freiwilliger Vereinbarungen in die Richtlinie.
Quelle: DIHK