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CO2-Grenzwerte für Lkw: EU-Parlament will mehr Reduktion

Am 14.11.2018 stimmte das EU-Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission zur Regulierung der CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen ab. Demnach sollen die CO2-Emissionen der Lkw-Flotten bis 2025 um 20 % und bis 2030 um 35 % sinken und damit deutlich stärker als von der Kommission vorgeschlagen. Das Parlament folgte der Empfehlung des Umweltausschusses vom Oktober. Eine Position des Rates wird frühestens für Dezember erwartet.

Die Abgeordneten stimmen mehrheitlich für eine erstmalige Regulierung der schweren Nutzfahrzeuge, welche in Deutschland beispielsweise für ein Viertel der CO2-Emissionen im Verkehr verantwortlich sind. Demnach sollen die CO2-Emissionen der Flotten bis 2025 um 20 % und bis 2030 um 35 % statt der von der Kommission vorgeschlagenen 15 % bzw. 30 % gegenüber 2019 gesenkt werden. Außerdem soll nach den Vorstellungen des Parlamentes eine Quote für Niedrig- bzw. Null-Emissions-Lkw eingeführt werden. Der Anteil dieser Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoß 50 Prozent unter dem herkömmlicher Lkw liegt, soll im Jahr 2025 fünf Prozent der Neuverkäufe ausmachen, 2030 dann 20 Prozent. Für Niedrig-Emissions-Fahrzeuge sollten laut Kommissionsvorschlag eigentlich eine Mehrfachanrechnung eingeführt werden (Super Credit). Dieser Bonus soll die Gesamtemissionen um nicht mehr als 3 % schmälern, wurde aber vom EU-Parlament verworfen.

Da Lkw sehr unterschiedliche Konfigurationen aufweisen, soll für standarisierte Typen mit Hilfe des Simulationstool „VECTO“ nach dem sogenannten „Well-to-Wheel“-Prinzip die Ausgangsbasis für 2019 festgeschrieben werden. Dabei wird die gesamte Wirkungskette von Gewinnung und Bereitstellung der Antriebsenergie bis zur Umwandlung in Energie miteinbezogen. Das Konzept soll im Hinblick auf technische Innovationen im Jahr 2022 nochmals überarbeitet werden. Neu gegenüber dem Beschluss des Umweltausschusses ist, dass in der Methodik Erdgas sowie biogene und synthetisches Gas Anerkennung finden können. Für flüssige synthetische Kraftstoffe gilt dies nicht.

Ein Verpassen der Reduktionsziele soll, wie bei Pkw-Flotten auch, mit Strafzahlungen bewehrt sein. Laut Vorschlag der Kommission sollen die Hersteller mit 6.800 Euro je überschrittenem Gramm CO2 je Tonnenkilometer an Strafzahlungen rechnen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.

Quelle: DIHK

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