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Mensch, Maschine: Paderborner Wissenschaftler und Wissenschaflerinnen entwickeln Brettspiel in Zusammenarbeit mit BMBF und Deutsche Telekom Stiftung

Spielerisch Lernen, Künstliche Intelligenz zu verstehen: Das ist das Ziel der Jugendaktion des aktuellen Wissenschaftsjahres als Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Ein wesentliches Teilgebiet der Künstlichen Intelligenz (KI) ist das Maschinelle Lernen, mit dessen Hilfe Geräte „intelligent“ werden. Um Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse für die Thematik zu begeistern und Aufklärungsarbeit zu leisten, hat das BMBF jetzt gemeinsam mit der Deutsche Telekom Stiftung und der Universität Paderborn ein Spiel herausgegeben, das sich an Lehrkräfte, Gruppenleitungen und Jugendliche richtet. „Mensch, Maschine!“, so der Name des Brettspiels, macht den Lernprozess einer KI, der auf Training und dem Prinzip des bestärkenden Lernens beruht, begreifbar.
Weiterlesen: https://www.uni-paderborn.de/nachricht/90647/

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CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht

Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.

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Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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