Überbrückungskredite und Bürgschaften

Wenn die eigenen Sicherheiten des Unternehmens nicht ausreichen, den benötigten
finanziellen Handlungsspielraum gegenüber der Hausbank abzusichern, bieten
hier Betriebsmitteldarlehen mit Haftungsfreistellungen (KfW, NRW.BANK) und
Bürgschaften (Bürgschaftsbank NRW, Land NRW) Lösungsmöglichkeiten. Durch
Haftungsfreistellungen und Bürgschaften wird das mit der Finanzierung verbundene
zusätzliche Ausfallrisiko auf einen weiteren Finanzierungspartner verteilt.
Das wiederum erleichtert der Hausbank die Entscheidung, die benötigte Liquidität
bereitzustellen, sofern alle anderen Parameter der Kreditwürdigkeit erfüllt sind. Da
die Vergabe von Förderprogrammen immer die Begleitung durch ein Kreditinstitut
vor Ort erfordert, sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank Hausbank gesucht werden.

Mehr unter www.ostwestfalen.ihk.de/ueberbrueckungskredit

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Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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