Überbrückungskredite und Bürgschaften

Wenn die eigenen Sicherheiten des Unternehmens nicht ausreichen, den benötigten
finanziellen Handlungsspielraum gegenüber der Hausbank abzusichern, bieten
hier Betriebsmitteldarlehen mit Haftungsfreistellungen (KfW, NRW.BANK) und
Bürgschaften (Bürgschaftsbank NRW, Land NRW) Lösungsmöglichkeiten. Durch
Haftungsfreistellungen und Bürgschaften wird das mit der Finanzierung verbundene
zusätzliche Ausfallrisiko auf einen weiteren Finanzierungspartner verteilt.
Das wiederum erleichtert der Hausbank die Entscheidung, die benötigte Liquidität
bereitzustellen, sofern alle anderen Parameter der Kreditwürdigkeit erfüllt sind. Da
die Vergabe von Förderprogrammen immer die Begleitung durch ein Kreditinstitut
vor Ort erfordert, sollte zeitnah das Gespräch mit der Hausbank Hausbank gesucht werden.

Mehr unter www.ostwestfalen.ihk.de/ueberbrueckungskredit

Weitere Themen

Entwaldungsverordnung
International

EUDR wird um 1 Jahr verschoben

Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben wird.

Die Verordnung sollte ursprünglich ab dem 30. Dezember 2024 gelten, bevor die Kommission vorschlug, den Start auf Ende dieses Jahres zu verschieben und Unternehmen sowie Handelspartnern damit zusätzliche 12 Monate zur Vorbereitung auf die neuen Rückverfolgungs- und Sorgfaltspflichten einzuräumen.

weiterlesen