Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Bei einigen Ländern wird auf Embargobestimmungen hingewiesen. Der Zoll informiert.

Zollabfertigung von Hilfslieferungen im Rahmen der aktuellen Lage in Israel

Hilfslieferungen

Auch bei Spenden in Notlagen wie z.B. nichtkommerzielle Hilfslieferungen sind grundsätzlich die allgemein gültigen Zollvorschriften zu beachten. Dabei sind auch die außenwirtschaftsrechtlichen Verbote und Beschränkungen zu berücksichtigen. Insbesondere wird bei Lieferungen über israelische Nachbarländer auf eventuelle Embargobestimmungen
für diese Länder sowie auf Embargos gegen bestimmte Personen und Organisationen hingewiesen.

Der Zoll hat die Details zusammengefasst.

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