Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht. Das Abkommen ist auf der Webseite der Zollbehörde Litauens zu finden. Konkret werden von Unternehmen seit Kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl im Dokument nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen. Bisher sind die Zusatzerklärungen nur aus Polen bekannt. Das österreichische Bundesministerium hat dazu einen Newsletter veröffentlicht.
CLP-Verordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht
Die jüngst verabschiedete Änderung der CLP-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie tritt 20 Tage nach Verkündung, am 10. Dezember, offiziell in Kraft. Die Verordnung enthält jedoch zahlreiche Übergangsbestimmungen bis 2026 bzw. 2027.