Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht. Das Abkommen ist auf der Webseite der Zollbehörde Litauens zu finden. Konkret werden von Unternehmen seit Kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Obwohl im Dokument nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen. Bisher sind die Zusatzerklärungen nur aus Polen bekannt. Das österreichische Bundesministerium hat dazu einen Newsletter veröffentlicht.

Umwelt & Energie
Umweltbarometer 2025 IHK-Umfrage – Befragungszeitraum 11.08. – 25.08.2025
Der Umfang der gesetzlichen Vorgaben für Unternehmen im Bereich der Umweltpolitik ist in den letzten Jahren stetig gewachsen. Dies nehmen wir zum Anlass, die Einschätzung der Unternehmen zum Umfang der Umweltregularien sowie deren Stellenwert und konkrete Auswirkungen einzuholen.