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Die Deutsche Handelskammer Österreich weist auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung hin.

Österreich: Einhaltung gesetzlicher Pflichten bei der Entsendung

Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Handelskammer in Österreich auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass sind eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen u.a. wegen Unterentlohnung oder Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- und Lohnunterlagen ausgesprochen worden sind. Es ist notwendig, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die ZKO3-Meldung (online) abzugeben und die Mindestgehaltsbestimmungen strikt einzuhalten und dies zu dokumentieren.

ZKO3 – Meldung einer Entsendung nach Österreich – so geht’s

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