Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Handelskammer in Österreich auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass sind eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen u.a. wegen Unterentlohnung oder Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- und Lohnunterlagen ausgesprochen worden sind. Es ist notwendig, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die ZKO3-Meldung (online) abzugeben und die Mindestgehaltsbestimmungen strikt einzuhalten und dies zu dokumentieren.
International
IHK-Netzwerk: Zoll und Außenwirtschaft
Der Dialog soll den Mitgliedsunternehmen der IHK Ostwestfalen bei der Umsetzung der komplexen Aufgaben und Anforderungen in den Bereichen Zoll, internationale Zahlungsabwicklung, Logistik helfen und die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung entsprechender Prozesse fördern.