Wer Waren zwischen der EU und Großbritannien bewegt, muss sich für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) anmelden. Das GVMS System wurde konzipiert, um eine schnelle und effiziente Warenbewegung zu ermöglichen und wird von vielen britischen Häfen implementiert. Eine Abfertigung ohne Anmeldung ist nicht möglich. Dies gilt auch für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr mit Carnet ATA. Die Carnet ATA-Nummer muss in das Feld „Declaration Reference“ der GVMS-Meldung eingetragen werden. Achtung: Das GVMS ist auch bei Leerfahrten ausgefüllt abzugeben.
Besonderheit Harwich Port:
Seit 1. Januar 2022 müssen Spediteure, die über dieses Frachtterminal fahren, einen Antrag auf Zollabfertigung stellen, bevor sie im Hafen ankommen. Das Formular C21 ermöglicht es Spediteuren, die keinen Zugang zum britischen Zollsystem haben, einen Antrag zu stellen.