gtai – Gegenwärtig müssen Unternehmen, die im Königreich mehrere Geschäftsstellen unterhalten, für jede einzelne Geschäftsstelle bei dem örtlich zuständigen Handelsregister eine Registrierung erwirken. Künftig wird nur noch eine Registrierung für alle Geschäftsstellen beim Zentralregister erforderlich sein. Außerdem wird die Mindestgültigkeitsdauer abgeschafft, stattdessen müssen Unternehmen alle zwölf Monate ihren Status bestätigen oder gegebenenfalls aktualisieren. Schließlich wird mit der neuen Verordnung der Registereintrag erst ein Jahr nach einer Betriebsstillegung gelöscht. Eine Löschung findet gegenwärtig bereits 30 Tage nach einer Betriebseinstellung statt. Am 17. September 2024 verabschiedet wird das neue Regelwerk 180 Tage später in Kraft treten. Dagegen gibt es eine fünfjährige Schonfrist, innerhalb derer Unternehmen, die ihre dezentralen Registrierungen zur zentralen Registrierung zusammenfassen müssen.
Innovation & Technologie
EU-Produktsicherheitsverordnung fordert Betriebe erheblich
DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.-
Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle „Händler und Hersteller vor große Herausforderungen“ warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei „immens“.