Carnets sind für das spezielle Zollverfahren „Vorübergehende Ausfuhr“ gedacht und ersparen umständliche Zollformalitäten. Es kann genutzt werden für Warenpräsentationen im Ausland
und der Mitnahme von Werkzeugen bei Reparaturaufträgen bei Auslandskunden. Das hierfür vorgeschriebene Carnet-Formular besteht auf mehreren Blättern in verschiedenen Farben:
grün, gelb, blau, weiß. Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC –International Chamber of Commerce/World Chambers Federation. Alle Formulare, die dieses neue ICC-Loge nicht haben, können dann nicht mehr verwendet werden.
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafter und beteiligte Unternehmen aus
125 Auszubildende haben als Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter in diesem Jahr rund 2.600 Schülerinnen und Schülern in Ostwestfalen einen authentischen Einblick in die betriebliche Ausbildung ermöglicht.
