Carnets sind für das spezielle Zollverfahren „Vorübergehende Ausfuhr“ gedacht und ersparen umständliche Zollformalitäten. Es kann genutzt werden für Warenpräsentationen im Ausland
und der Mitnahme von Werkzeugen bei Reparaturaufträgen bei Auslandskunden. Das hierfür vorgeschriebene Carnet-Formular besteht auf mehreren Blättern in verschiedenen Farben:
grün, gelb, blau, weiß. Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC –International Chamber of Commerce/World Chambers Federation. Alle Formulare, die dieses neue ICC-Loge nicht haben, können dann nicht mehr verwendet werden.
Innovation & Technologie
EU-Produktsicherheitsverordnung fordert Betriebe erheblich
DIHK kritisiert Bürokratie und unklare Vorgaben.-
Das Inkrafttreten der neuen EU-Produktsicherheitsverordnung am 13. Dezember stelle „Händler und Hersteller vor große Herausforderungen“ warnt Volker Treier, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Deutschen Industrie und Handelskammer (DIHK). Der betriebliche Aufwand für die Umsetzung der Verordnung sei „immens“.