gtai – Gegenwärtig müssen Unternehmen, die im Königreich mehrere Geschäftsstellen unterhalten, für jede einzelne Geschäftsstelle bei dem örtlich zuständigen Handelsregister eine Registrierung erwirken. Künftig wird nur noch eine Registrierung für alle Geschäftsstellen beim Zentralregister erforderlich sein. Außerdem wird die Mindestgültigkeitsdauer abgeschafft, stattdessen müssen Unternehmen alle zwölf Monate ihren Status bestätigen oder gegebenenfalls aktualisieren. Schließlich wird mit der neuen Verordnung der Registereintrag erst ein Jahr nach einer Betriebsstillegung gelöscht. Eine Löschung findet gegenwärtig bereits 30 Tage nach einer Betriebseinstellung statt. Am 17. September 2024 verabschiedet wird das neue Regelwerk 180 Tage später in Kraft treten. Dagegen gibt es eine fünfjährige Schonfrist, innerhalb derer Unternehmen, die ihre dezentralen Registrierungen zur zentralen Registrierung zusammenfassen müssen.

Webinar: Die neue europäische Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich für Unternehmen ändert!
Die neue europäische Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation PPWR) ist beschlossen und bringt bedeutende Änderungen für nahezu alle Branchen mit sich. Ab dem 12. August 2026 gelten verbindliche Vorschriften für die nachhaltige und zirkuläre Gestaltung von B2B und B2C Verpackungen. Doch welche konkreten Anpassungen sind erforderlich? Wo gibt es Unterschiede zum bisherigen Recht? Was wird noch an Konkretisierungen zu erwarten sein? Wie können Lösungen aussehen?
