gtai – Gegenwärtig müssen Unternehmen, die im Königreich mehrere Geschäftsstellen unterhalten, für jede einzelne Geschäftsstelle bei dem örtlich zuständigen Handelsregister eine Registrierung erwirken. Künftig wird nur noch eine Registrierung für alle Geschäftsstellen beim Zentralregister erforderlich sein. Außerdem wird die Mindestgültigkeitsdauer abgeschafft, stattdessen müssen Unternehmen alle zwölf Monate ihren Status bestätigen oder gegebenenfalls aktualisieren. Schließlich wird mit der neuen Verordnung der Registereintrag erst ein Jahr nach einer Betriebsstillegung gelöscht. Eine Löschung findet gegenwärtig bereits 30 Tage nach einer Betriebseinstellung statt. Am 17. September 2024 verabschiedet wird das neue Regelwerk 180 Tage später in Kraft treten. Dagegen gibt es eine fünfjährige Schonfrist, innerhalb derer Unternehmen, die ihre dezentralen Registrierungen zur zentralen Registrierung zusammenfassen müssen.

Umwelt & Energie
EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage
Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.