Sanktionspaket gegen Russland vom 23. Februar 2022

Am 23. Februar 2022 hat die EU ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem sie auf die Entscheidung Russlands reagiert, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk als unabhängige Gebiete anzuerkennen sowie russische Truppen in diese Gebiete zu entsenden.

Das von der EU verabschiedete Maßnahmenpaket umfasst:

  • Beschränkungen der wirtschaftlichen Beziehungen zu den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk;
  • Beschränkungen für den Zugang Russlands zu den EU-Kapital- und Finanzmärkten und Dienstleistungen;
  • gezielte Sanktionen gegen die Mitglieder der russischen Staatsduma und weiteren mit der russischen Staatsführung und dem Militärapparat in Verbindung stehenden Personen.

Im Rahmen der Handelssanktionen wurden Handelsbeschränkungen zwischen der EU und den Separatistengebieten erlassen. Es besteht ein Einfuhrverbot (sowie ein Finanzierungs- und Versicherungsverbot entsprechender Einfuhren) für Waren mit Ursprung aus den nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk. Ferner bestehen Investitionsbeschränkungen für bestimmte Wirtschaftszweige (u.a. im Zusammenhang mit Immobilien und der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen) sowie Handels- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Güter und Technologien (gelistet in Anhang II der Verordnung (EU) 2022/263 des Rates); des Weiteren besteht ein Dienstleistungsverbot u.a. für die Sektoren Tourismus, Verkehr, Telekommunikation, Energie.

Im Rahmen der Finanzsanktionen wurde ein Handelsverbot für russische Staatsanleihen erlassen; ferner wurden u.a. Banken gelistet, welche an der Finanzierung russischer Militäroperationen in den Separatistengebieten beteiligt sind.

Umgesetzt wurden die Sanktionsmaßnahmen vom 23. Februar 2022 durch die Schaffung einer neuen für die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk geltenden Embargoregelung (Verordnung (EU) 2022/263 des Rates) sowie durch Anpassungen der bereits bestehenden Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 des Rates und Nr. 269/2014 des Rates. Im Amtsblatt der EU Nr. L 42I vom 23. Februar 2022 finden Sie die Rechtsvorschriften zur Regelung der EU-Sanktionen (einschließlich einer Liste der sanktionierten Personen und Einrichtungen).

Auf der hier verlinkten Seite des BAFA finden Sie ebenfalls aktuelle Informationen zu den neuen Finanz- und Wirtschaftssanktionen. Nähere Informationen zu den Handels- und Investitionsbeschränkungen in Bezug auf die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk finden Sie hier.

Im Laufe des 24./25. Februar wird mit dem Erlass weiterer Sanktionen gerechnet. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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