Das Whistleblower-Gesetz verpflichtet u. a. Unternehmen ab 50 Beschäftigte Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße einzurichten.

Polen: Whistleblower-Gesetz bringt neue Pflichten für Unternehmen

gtai – Das neue polnische Whistleblower-Gesetz tritt am 25. September 2024 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern, Unternehmen des öffentlichen oder
privaten Finanzsektors unabhängig von der Mitarbeiterzahl sowie Gemeinden oder Landkreise mit mehr als 10.000 Einwohnern, interne Meldekanäle für Hinweise auf Rechtsverstöße
einzurichten. Dies betrifft Bereiche wie öffentliches Auftragswesen, Produktsicherheit und Umweltschutz. Darüber hinaus sieht das Gesetz die Einführung eines Meldeverfahrens für
externe Hinweise insbesondere auf Korruption und Menschenrechtsverletzungen vor.

Weitere Informationen zu diesem Thema von Germany Trade & Invest.

Weitere Themen

Energie-Scouts OWL

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025

Online-Informationsveranstaltung zum Projekt Energie-Scouts OWL 2026 am 11.12.2025 von 9 – 9:45 Uhr via MS-Teams. Die Energie-Scouts beschäftigen sich nicht nur mit Energie, sondern auch mit dem effizienteren Umgang mit Ressourcen wie Wasser, Verpackungen, Abfall oder Chemikalien. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen direkt. Auch die Auszubildenden sammeln als Energie-Scouts wertvolle Erfahrungen. Dieses erfolgreiche Projekt wollen wir fortsetzen und Ihnen die Möglichkeiten zum Mitmachen erläutern.

weiterlesen