Aus aktuellem Anlass weist die Deutsche Handelskammer in Österreich auf die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten für deutsche Arbeitgeber bei der Entsendung von Mitarbeitenden hin. Anlass sind eine wachsende Zahl von Verstößen, bei denen Strafen u.a. wegen Unterentlohnung oder Verweigerung der Einsichtnahme in Melde- und Lohnunterlagen ausgesprochen worden sind. Es ist notwendig, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn die ZKO3-Meldung (online) abzugeben und die Mindestgehaltsbestimmungen strikt einzuhalten und dies zu dokumentieren.
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.