Österreich: Änderungen bei der Entsendungsmeldung

gtai – Die Novelle des österreichischen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bringt diverse Erleichterungen für einige ausländische Dienstleister.

Die Liste der Ausnahmen von der Meldepflicht wurde erweitert. Besonders praxisrelevant dürften die Ausnahmen in § 1 Absatz 8 Nr. 1 (Güter- oder Personenbeförderung im Transit) sowie Nr. 5 (Lieferung / Abholung von Waren) und Nr. 6 (Tätigkeiten der Inbetriebnahme gelieferter Ware mit geringem Zeitaufwand, wenn durch Arbeitskräfte des Verkäufers oder Vermieters ausgeführt) sein.

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