Österreich: Änderungen bei der Entsendungsmeldung

gtai – Die Novelle des österreichischen Gesetzes zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping bringt diverse Erleichterungen für einige ausländische Dienstleister.

Die Liste der Ausnahmen von der Meldepflicht wurde erweitert. Besonders praxisrelevant dürften die Ausnahmen in § 1 Absatz 8 Nr. 1 (Güter- oder Personenbeförderung im Transit) sowie Nr. 5 (Lieferung / Abholung von Waren) und Nr. 6 (Tätigkeiten der Inbetriebnahme gelieferter Ware mit geringem Zeitaufwand, wenn durch Arbeitskräfte des Verkäufers oder Vermieters ausgeführt) sein.

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Anfang Dezember gab es eine Einigung zur EUDR. Final muss die Verschiebung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
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EUDR: Trilog-Einigung zu Verschiebung und Erleichterungen sowie EUDR-Umfrage

Die EU-Institutionen haben sich im Trilog zur EUDR am 4.12. zügig geeinigt. Viele der Forderungen der DIHK sind in den Anpassungen enthalten. Die Trilog-Einigung muss noch formal vom Rat und vom Plenum des Europaparlaments (am 16.12.25) angenommen werden. Die DIHK bemüht sich nun, die 4-monatige Review-Phase Anfang 2026 so gut wie möglich zu nutzen. Neben Beispielen bringt die DIHK hierzu auch Umfrageergebnisse ein. An einer bundesweiten Umfrage mit dem Ziel, die Unternehmensperspektive zu Aufwand und Ressourcen zu sammeln und praxisnahe Herausforderungen sichtbar machen, können alle Interessenten gerne teilnehmen.

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