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Das Land NRW bietet Unternehmen die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte auf der London Tech Week zu präsentieren.

NRW-Gemeinschaftsstand auf der London Tech Week

Die London Tech Week ist eines der größten Tech-Festivals in Europa. Jedes Jahr kommen einflussreiche Gründerinnen und Gründer, Acceleratoren, Unternehmen und Startups der
Tech-Szene für eine Woche nach London. Die Veranstaltung bietet vom 9. bis 13. Juni 2025 Unternehmen, Startups, Investorinnen und Investoren sowie Expertinnen und Experten aus
der ganzen Welt die Möglichkeit, sich zu vernetzen, Ideen auszutauschen und die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Technologie, Innovation und digitale Transformation zu
erkunden.

Das Land Nordrhein-Westfalen bietet Unternehmen aus NRW die Möglichkeit, ihre Technologien und Produkte einem internationalen Fachpublikum unter dem starken Dach des Landes zu präsentieren. Auf der London Tech Week erwartet Sie ein professionell gestalteter Messestand in exponierter Lage. Das moderne und offene Standkonzept zeichnet sich durch Helligkeit, Transparenz und eine digitale Präsentationsfläche aus und ermöglicht Ihnen ein aufmerksamkeitsstarkes Auftreten.

Der NRW-Firmengemeinschaftsstand auf der London Tech Week 2025 ist ein Projekt der NRW.Global Business GmbH und wird gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2025.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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