Norwegen: Lieferkettengesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft

gtai – Die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden größeren Unternehmen sind solche, die in Norwegen ansässig sind und Waren und Dienstleistungen in oder außerhalb Norwegens anbieten. Das Gesetz gilt auch für größere ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Norwegen anbieten und die gemäß nationalem Recht in Norwegen steuerpflichtig sind.

Größere Unternehmen sind Unternehmen, die unter § 1-5 des Rechnungslegungsgesetzes fallen oder die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: Umsatzerlöse: 70 Mio. NOK, Bilanzsumme: 35 Mio. NOK, durchschnittliche Beschäftigtenanzahl im Geschäftsjahr: 50 Vollzeitäquivalente. Muttergesellschaften gelten als größere Unternehmen, wenn die Bedingungen für die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaften als Ganzes erfüllt sind.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Innovation & Technologie

Praxis-Workshop „Digitale Sichtbarkeit für Spezialanbieter“ am 4. Dezember 2025

Im Rahmen des Workshops werden Sie zentrale, strategische Überlegungen kennenlernen, die Ihnen helfen, Ihre Website und Ihr digitales Marketing für die Akquise von Wunschkunden wirkungsvoller ausrichten zu können. Dabei geht es vor allem um Klarheit in der Ansprache neuer Kunden und den gezielten Aufbau von Vertrauen und Reputation über digitale Kanäle, so dass sich dieser Praxisworkshop an die Geschäftsführung von spezialisierten B2B-Unternehmen richtet.

weiterlesen