gtai – Die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallenden größeren Unternehmen sind solche, die in Norwegen ansässig sind und Waren und Dienstleistungen in oder außerhalb Norwegens anbieten. Das Gesetz gilt auch für größere ausländische Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen in Norwegen anbieten und die gemäß nationalem Recht in Norwegen steuerpflichtig sind.
Größere Unternehmen sind Unternehmen, die unter § 1-5 des Rechnungslegungsgesetzes fallen oder die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: Umsatzerlöse: 70 Mio. NOK, Bilanzsumme: 35 Mio. NOK, durchschnittliche Beschäftigtenanzahl im Geschäftsjahr: 50 Vollzeitäquivalente. Muttergesellschaften gelten als größere Unternehmen, wenn die Bedingungen für die Muttergesellschaft und die Tochtergesellschaften als Ganzes erfüllt sind.