Es besteht eine Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen.

Niederlande: Registrierung von Textilien ist Pflicht

Registrierung von Bekleidung und Heimtextilien: Es besteht eine generelle Registrierungspflicht, wenn Sie Textilien in den Niederlanden in Verkehr bringen. Die Verpflichtung gilt auch für nicht-niederländische Hersteller beim direkten Verkauf an Endnutzer in den Niederlanden. Der Anwendungsbereich umfasst sowohl den privaten als auch den beruflichen Gebrauch.

Ausgenommen sind Gebrauchtwaren sowie Schuhe, Taschen, Gürtel, Kopfbedeckungen, Gardinen und Decken. Um gesetzeskonform verkaufen zu können, müssen Hersteller von Textilien ihren gesetzlichen Verpflichtungen in den Niederlanden nachkommen. Dazu zählen unter anderem die Registrierung bei und Mengenmeldung an die zuständigen Stellen sowie der Anschluss an ein Rücknahmesystem.

Unter anderem existiert in den Niederlanden auch für Hersteller von Textilien eine gesetzliche Verpflichtung, Verantwortung für die Sammlung, Entsorgung und das Recycling ihrer Produkte zu übernehmen.

Weitere Informationen

Weitere Themen

Die EU hat ein einen Aktionsplan für die chemische Industrie vorgestellt. Ziel des Maßnahmenpakets ist es, Herausforderungen zu bewältigen.
International

EU: Vereinfachungen für Unternehmen der Chemieindustrie

Am 8. Juli stellte die EU-Kommission ein Chemikalienpaket, basierend aus einem Aktionsplan für die chemische Industrie und einem Chemieomnibus, vor. Ziel des Maßnahmenpakets für den Chemiesektor ist es, zentrale Herausforderungen zu bewältigen. Dazu gehören insbesondere hohe bürokratische Kosten, unfaire globale Wettbewerbsbedingungen und eine schwache Nachfrage.

weiterlesen