gtai – Bekleidung und Heimtextilien müssen in den Niederlanden bald für die
Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden. Das sieht ein Erlass vor, der zum 1. Juli
dieses Jahres in Kraft tritt. Innerhalb von sechs Wochen nach Inkrafttreten müssen die
Hersteller dem Ministerium einen Bericht vorlegen, aus dem unter anderem hervorgeht, wie
die Verpflichtungen aus dem Erlass erfüllt werden sollen. Künftig müssen die Hersteller dann
jährlich einen Bericht über Recycling und Wiederverwertung vorlegen.
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.