Der bilaterale Handel zwischen der EU und Neuseeland erreichte im Jahr 2022 fast 9.1 Milliarden Euro. Es wird erwartet, dass sich durch das Freihandelsabkommen der Warenhandel um 30 Prozent erhöhen wird.
Allein im ersten Abkommensjahr können Zölle in Höhe von rund 140 Millionen Euro eingespart werden. Neuseeland hat zum 1. Mai 2024 ihre Einführzölle für präferenzielle EU-Waren gänzlich eliminieren. Umgekehrt wird die EU ihre Zölle mit dem Inkrafttreten für 91 Prozent ihrer Zolltariflinien aufheben. Damit Produkte von den gegenseitigen Zollbegünstigungen profitieren können, müssen sie nach den Spielregeln des Freihandelsabkommen hergestellt und grundsätzlich durch eine Erklärung zum Ursprung vom Exporteur nachgewiesen werden. Dieses Zusammenspiel – Prozess der Herstellung und Nachweisführung – aus dem Präferenzrecht resultieren aus materiell- und formalrechtlichen Anforderungen und wird häufig als komplex von Unternehmen empfunden.
Das Abkommen beinhaltet verbindliche und ambitionierte, durchsetzbare Nachhaltigkeitsverpflichtungen inklusive einer Einbeziehung des Pariser Klimaabkommens und der Kernprinzipien der Internationale Arbeitsorganisation. Des Weiteren enthält das Abkommen ein eigenes Kapitel zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen, einen eigenen Artikel zu Handel und Geschlechtergleichstellung sowie eine spezifische Bestimmung zur Reform des Handels und der Subventionen für fossile Brennstoffe. Mit dem Inkrafttreten des Abkommens wird auch der Handel mit Umweltgütern und Umweltdienstleistungen erleichtert.