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IHK-Ursprungszeugnisse als Türöffner in Kundenmärkte – elektronische Beantragung im E-UZ-Portal jetzt noch einfacher und kostengünstiger

Vor dem Hintergrund von Handelskonflikten oder einfach nur auf Grund von Import-Zollvorschriften in den Kundenländern ist ein IHK-Ursprungszeugnis als offizieller, amtlicher Ursprungsnachweise oftmals erforderlich. Fehlt dieses Dokument ist ein Import gar nicht möglich oder es muss ein Importzoll gezahlt werden.

Jährlich werden in Deutschland ca. 1,4 Mio Dokumente von den deutschen IHKs ausgestellt. Bei der IHK Ostwestfalen waren es 2019 mehr als 50.000, davon über 20% elektronisch.

Die IHK Ostwestfalen bietet ein neues elektronisches Verfahren (E-UZ) an, das die Beantragung von Ursprungzeugnissen und auch anderen Außenhandelsdokumenten, z. B. Rechnungen an den Kunden, deutlich vereinfacht und kostengünstiger macht.

Die bisher notwendige kostenpflichtige elektronische Chipkarte für die Unternehmen entfällt. Es nur noch eine – kostenlose – so genannte Nutzerkennung mit Passwort notwendig.

Die Dokumente können jetzt unbürokratisch und ohne viel Aufwand online bei der IHK beantragt werden:

  • die Beantragung erfolgt online durch das Unternehmen
  • die IHK genehmigt das Dokumente online
  • der Ausdruck erfolgt im Unternehmen auf einem Ursprungszeugnisformular bzw. Firmenbogen

Durch das E-UZ-Verfahren entfallen Postversand oder Botengänge zur IHK. Das spart Zeit und Geld.

Um am E-UZ-Verfahren teilnehmen zu können, müssen nur wenige Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Antrag auf Teilnahme mit Benennungen eines Ursprungsbeauftragten
  2. Bewilligung durch die IHK
  3. Firmenregistrierung im E-UZ-Portal durch die IHK (Zugang mit Nutzerkennung und Passwort)

Nähere Details zur Thematik finden Interessenten im Internet unter: https://www.ostwestfalen.ihk.de/unternehmen-entwickeln/international/uz-carnet/e-ursprungszeugnis/

Ansprechpartnerin: Martina Wiebusch, Telefon 0521 554-232, E-Mail:  m.wiebusch@ostwestfalen.ihk.de.

 

 

 

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