Immer mehr ArbeitnehmerInnen arbeiten im Homeoffice. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob sie ihr Homeoffice auch ins Ausland verlegen können. So einfach ist es nicht. Denn der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort, nicht der Arbeitnehmer. Und selbst wenn der Chef einverstanden ist oder es sogar vorschlägt, müssen unterschiedliche Aspekte und gesetzliche Regelungen beachtet werden. Möglicherweise wird eine steuerpflichtige Betriebsstätte des Unternehmens im jeweiligen Ausland damit begründet.
Im Rahmen des Webinars am 25. April 2023, 10 bis 12.30 Uhr, erklären Anwälte, was der Arbeitgeber beachten und welche länderspezifischen Anforderungen es gibt, dies am Beispiel Spanien und Dänemark. Unternehmensvertreter aus Ostwestfalen berichten aus der bisherigen Praxis. Das Teilnahmeentgelt beträgt 60 Euro.