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Webinar: Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland

Immer mehr ArbeitnehmerInnen arbeiten im Homeoffice. Dabei fragen sich viele von ihnen, ob sie ihr Homeoffice auch ins Ausland verlegen können. So einfach ist es nicht.  Denn der Arbeitgeber bestimmt den Arbeitsort, nicht der Arbeitnehmer. Und selbst wenn der Chef einverstanden ist oder es sogar vorschlägt, müssen unterschiedliche Aspekte und gesetzliche Regelungen beachtet werden. Möglicherweise wird eine steuerpflichtige Betriebsstätte des Unternehmens im jeweiligen Ausland damit begründet.

Im Rahmen des Webinars am 25. April 2023, 10 bis 12.30 Uhr, erklären Anwälte, was der Arbeitgeber beachten und welche länderspezifischen Anforderungen es gibt, dies am Beispiel Spanien und Dänemark. Unternehmensvertreter aus Ostwestfalen berichten aus der bisherigen Praxis. Das Teilnahmeentgelt beträgt 60 Euro.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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