PRO Europe sowie 5 französische Verbände haben einen Eilantrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem das oberste französische Verwaltungsgericht (Conseil d’État) am 15. März 2021 stattgegeben hat. Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens ausgesetzt.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Kennzeichnungen „Triman“ und „Grüner Punkt“ in Frankreich herausgegeben, dass über folgendem Link kostenlos angefragt werden kann: