gtai – Eine wichtige Neuerung für ausländische Arbeitgeber ohne französische Repräsentanz,
die Mitarbeitende in Frankreich beschäftigen, wird zum 1. März 2024 relevant: Es wird eine
Registrierungspflicht für das Unternehmen selbst geben. Eine solche Registrierung kann
künftig nicht mehr an in Frankreich ansässige Beauftragte delegiert werden. Das bestimmt der
neue Artikel L 243-1-2 des französischen Sozialgesetzbuchs. Diese neue Rechtslage betrifft
Mitarbeitende, die dauerhaft in Frankreich arbeiten sollen und dem französischen
Sozialversicherungsrecht unterstehen.
Sie betrifft nicht Entsendefälle mit nur vorübergehender Beschäftigung im Land.
Frankreich Registrierungspflicht für ausländische Arbeitgeber