gtai – In Sachen Begrünung legt das Gesetz Wert darauf, dass bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Zum Beispiel soll sich die Bewässerung nur in Notfällen aus Leitungswasser speisen – normalerweise soll gesammeltes Regenwasser verwendet werden.
Die Pflichten gelten für die meisten nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäude mit einer Grundfläche von 500 m² oder mehr, bei Bürogebäuden von 1.000 m² oder mehr. Im Übrigen werden derartige Pflichten erstmals auch auf Anbauten und Grundsanierungen erweitert. Bei betroffenen Gebäuden muss mindestens 30% der Dachfläche mit Begrünung oder Solaranlagen ausgestattet werden. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft.