gtai – Seit dem 1. Juli 2023 gilt in einigen Staaten in Europa das neue Rahmenübereinkommen für gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass bei einer Tätigkeit im Wohnsitzstaat von unter 50 Prozent, eine Ausnahmevereinbarung erteilt wird, die GrenzgängerInnen den Verbleib im Sozialversicherungssystem des gewöhnlichen Beschäftigungsstaates ermöglicht. Dies ist grundsätzlich der Staat, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.
IHK zeichnet Ausbildungsbotschafter und beteiligte Unternehmen aus
125 Auszubildende haben als Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter in diesem Jahr rund 2.600 Schülerinnen und Schülern in Ostwestfalen einen authentischen Einblick in die betriebliche Ausbildung ermöglicht.
