Erleichterungen für GrenzgängerInnen im Homeoffice

gtai – Seit dem 1. Juli 2023 gilt in einigen Staaten in Europa das neue Rahmenübereinkommen für gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass bei einer Tätigkeit im Wohnsitzstaat von unter 50 Prozent, eine Ausnahmevereinbarung erteilt wird, die GrenzgängerInnen den Verbleib im Sozialversicherungssystem des gewöhnlichen Beschäftigungsstaates ermöglicht. Dies ist grundsätzlich der Staat, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

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IHK-Konjunkturumfrage für die Branchen Handel, Dienstleistung und Industrie für das Frühjahr 2018
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Neue Beratungsförderung zur betrieblichen Klimaanpassung

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderlinie zur betrieblichen Klimaanpassung gestartet. Mit der „Beratungsförderung betriebliche Klimaanpassung (BbK NRW)“ unterstützt das Land insbesondere kleine und mittlere Unternehmen dabei, sich auf die Folgen des Klimawandels vorzubereiten.

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