gtai – Seit dem 1. Juli 2023 gilt in einigen Staaten in Europa das neue Rahmenübereinkommen für gewöhnlicher grenzüberschreitender Telearbeit. Dieses Übereinkommen sieht vor, dass bei einer Tätigkeit im Wohnsitzstaat von unter 50 Prozent, eine Ausnahmevereinbarung erteilt wird, die GrenzgängerInnen den Verbleib im Sozialversicherungssystem des gewöhnlichen Beschäftigungsstaates ermöglicht. Dies ist grundsätzlich der Staat, in dem der Arbeitgeber ansässig ist.

Umwelt & Energie
Info-Veranstaltung am 18.12.2025: „KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“
„KI, Regulatorik und Fachkräftemangel – Wie sich der Einkauf in den nächsten Jahren neu aufstellen muss“, Informationsveranstaltung am Donnerstag, 18.12.2025, 15:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Ostwestfalen-Saal der IHK in Bielefeld.
