Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über
Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich demnach an die neuen Regelungen
halten. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(CVR-nummer) verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in
Dänemark bestellen.

Aus- und Weiterbildung
IHK bietet Banner für Ihre Azubi-Außenwerbung
Gemeinsam Zukunft gestalten: Werden Sie Teil der Ausbildungskampagne #könnenlernen! Bestellen Sie jetzt ihr kostenfreies Banner zur Außenwerbung.