Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über
Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich demnach an die neuen Regelungen
halten. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(CVR-nummer) verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in
Dänemark bestellen.

Umwelt & Energie
Einwegkunststofffondsgesetz: Einladung zur Informationsveranstaltung für inländische Hersteller
In dieser Informationsveranstaltung am 05.06.2025 von 09:00 -11:00 Uhr via WebEx wird das UBA einen aktuellen Überblick über die Einordnungspraxis geben und über ausgewählte Feststellungen zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren. Zudem wird das Thema „Import und Export von EWK-Produkten“ näher behandelt.