Ab 2025 treten in Dänemark neue Regelungen für Einwegkunststoffprodukte in Kraft.
Dänische Hersteller, Importeure, sowie ausländische Unternehmen, die über
Fernkommunikation ihre Produkte verkaufen, müssen sich demnach an die neuen Regelungen
halten. Unternehmen, die nicht über eine dänische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
(CVR-nummer) verfügen, müssen einen bevollmächtigten Vertreter in
Dänemark bestellen.
Umwelt & Energie
Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)
In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.