Carnets sind für das spezielle Zollverfahren „Vorübergehende Ausfuhr“ gedacht und ersparen umständliche Zollformalitäten. Es kann genutzt werden für Warenpräsentationen im Ausland
und der Mitnahme von Werkzeugen bei Reparaturaufträgen bei Auslandskunden. Das hierfür vorgeschriebene Carnet-Formular besteht auf mehreren Blättern in verschiedenen Farben:
grün, gelb, blau, weiß. Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC –International Chamber of Commerce/World Chambers Federation. Alle Formulare, die dieses neue ICC-Loge nicht haben, können dann nicht mehr verwendet werden.

Umwelt & Energie
Bundeskabinett beschließt Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die das Bundeskabinett am 02. Juli beschlossen hat, sieht dafür unter anderem bessere Informationen im Handel vor. Mit der Gesetzesnovelle soll auch die Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden. Zugleich soll der Schutz vor Brandrisiken durch falsch entsorgte batteriehaltige Elektroaltgeräte verbessert werden.