Carnets sind für das spezielle Zollverfahren „Vorübergehende Ausfuhr“ gedacht und ersparen umständliche Zollformalitäten. Es kann genutzt werden für Warenpräsentationen im Ausland
und der Mitnahme von Werkzeugen bei Reparaturaufträgen bei Auslandskunden. Das hierfür vorgeschriebene Carnet-Formular besteht auf mehreren Blättern in verschiedenen Farben:
grün, gelb, blau, weiß. Das grüne Deckblatt und das grüne Abschlussblatt des Carnet-Formulars haben ab dem 1. Januar 2025 ein neues Logo der ICC –International Chamber of Commerce/World Chambers Federation. Alle Formulare, die dieses neue ICC-Loge nicht haben, können dann nicht mehr verwendet werden.

Umwelt & Energie
Biodiversität im Unternehmen – Onlineseminar am 30.10.2025
Erkennen Sie die Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen beim Thema Biodiversität, erfahren Sie, welche rechtlichen Anforderungen auf Sie zukommen und integrieren Sie Biodiversität effektiv und zielgerichtet in Ihr Management und Reporting.