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Breakfast-Talk: Wirtschaftspartner Irland – Online-Veranstaltung

Wie entwickelt sich der deutsch-irische Handel? Welche Möglichkeiten bieten sich deutschen Firmen? Die traditionell verflochtene Wirtschaft Irlands mit Großbritannien unterliegt seit dem Brexit einem starken Wandel. Auf der Suche nach neuen Lieferwegen bieten sich, aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft Irlands, die Länder der EU als potentielle Kandidaten an.

Das Umschlagsvolumen mit der EU ist stark gewachsen und die Direktverbindungen nehmen weiter zu. Irische Unternehmen sind offen für Partnerschaften mit Kunden aus der ganzen Welt und punkten mit einer modernen und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur. Die richtige Zeit, eigene Marktchancen zu erkennen und Marktpotenziale zu eruieren.

In unserem Breakfast-Talk am 6. April 2022 von 10 bis 12 Uhr stellen wir Ihnen gemeinsam mit der AHK Irland die aktuelle Wirtschaftslage, Perspektiven und rechtliche sowie steuerliche Besonderheiten vor. Unternehmen berichten über Ihre Erfahrungen im Irland-Geschäft.

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Veranstaltung wird via MS-Teams durchgeführt.

Programm und Anmeldung

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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