Der belgische Code Civil wurde überarbeitet. Dort findet sich unter anderem die Regelung der Fristberechnung. Hier gibt es die wichtige Neuerung, dass – ab dem Inkrafttreten im Januar 2023 – der Samstag kein Werktag mehr ist. Häufig bemisst sich die Frist aber gerade durch den Ablauf von Werktagen.
Hier ergeben sich also Änderungen der Fristberechnung. Ausnahmen gibt es allerdings: Es wurde beschlossen, dass der Samstag in den Kontexten Arbeit und Soziales ein Werktag bleibt. So wird sich beispielsweise die Berechnung einer Kündigungsfrist doch nicht ändern. Zum Wirksamwerden der Änderung muss diese noch im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Damit ist kurzfristig zu rechnen.
Quelle: gtai – Germany Trade & Invest