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Wie das Internet die Angriffsfläche von Unternehmen vergrößert

Die Bedeutung des Firmennetzwerks schwindet, der Abgesang auf VPN als in die Jahre gekommene Technologie für den Fernzugriff ist eingeläutet und der Einzug von neuen Connectivity und Security-Konzepten wie Zero Trust sorgen dafür, dass die Kommunikation zwischen Benutzern, Geräten und Anwendungen sicherer gestaltet werden kann.

An die Stelle des Unternehmensnetzwerks als Drehscheibe für Anwendungen und Daten ist das Internet getreten, vor allem durch die Verschiebung zahlreicher Applikationen in Cloud-Umgebungen und die Mobilität der Anwender. Der Einsatz des Internets als neues Netzwerk bringt den Unternehmen Vorteile in Bezug auf Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit und Benutzerfreundlichkeit. Allerdings muss auch die Sicherheitsinfrastruktur an die neue Arbeitswelt angepasst werden.
Weiterlesen: https://www.it-daily.net/it-sicherheit/cloud-security/29692-wie-das-internet-die-angriffsflaeche-von-unternehmen-vergroessert

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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