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Webinar-Reihe „Mittelstand-Digital Spotlight: Blockchain“

Mit der Blockchain-Technologie können Unternehmen unabhängig und effizient mit Zulieferern und Kunden arbeiten. Neue Lösungen bieten Unternehmen einen automatisierten und sicheren Datenaustausch mit den Geschäftspartnern, z.B. in der Produktion und Logistik. In einer Online-Veranstaltungsreihe von „Mittelstand-Digital“ werden konkrete Anwendungsfälle von Unternehmen und erfahrenen Blockchain-ExpertInnen besprochen.

Über den folgenden Link können Sie sich kostenfrei zu Veranstaltungen der Webinar-Reihe anmelden: Hier geht’s zur Anmeldung!

Die Einwahldaten erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung kurze Zeit vor Veranstaltungsbeginn in einer separaten E-Mail. Die Termine der Webinar-Reihe à 90 Minuten haben die folgenden Themenschwerpunkte:

01.09.21, 16:00 – 17:30 Uhr      Blockchain in der Logistik
08.09.21, 16:00 – 17:30 Uhr      Blockchain in der Industrie 4.0

Im Anschluss an die Veranstaltungen wird es jeweils Zeit für die Vernetzung und den Austausch geben. Sowohl die Blockchain-ExpertInnen der Zentren des Netzwerks „Mittelstand-Digital“ als auch die vortragenden Vertreter der KMU werden dafür zur Verfügung stehen.

Quelle: Mittelstand-Digital

Weitere Themen

Umwelt & Energie

Einladung zur Informationsveranstaltung: Einwegkunstofffonds – Welche Hersteller und Produkte sind betroffen – Zielgruppe: Hersteller (04.12.2024)

In der Infoveranstaltung möchte das Umweltbundesamt(UBA) zum Herstellerbegriff sowie zu den betroffenen Einwegkunststoffprodukten und Produktarten informieren und einen Einblick in DIVID geben.
Gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) sollen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten – wie To-go-Verpackungen, Getränkebechern, Feuchttüchern und anderen Produkten – die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen. Zu diesem Zweck sollen Hersteller Zahlungen an den Einwegkunststofffonds leisten, welche anschließend genutzt werden, um Anspruchsberechtigten Mittel als Kostenerstattung für deren erbrachte Leistungen zukommen zu lassen.

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Aus- und Weiterbildung

Achtung Offenlegung: Stichtag 31.12.2024!

Für nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die zur Offenlegung ihrer Jahres-/Konzernabschlüsse nach §§ 325ff. HGB verpflichtet sind, läuft die Frist zur Einreichung der Jahres-/Konzernabschlüsse bzw. zu deren Hinterlegung für das (reguläre) Geschäftsjahr 2023 mit Abschlussstichtag 31.12.2023 in Kürze ab.

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