Seit Anfang 2020 können Aufwendungen für neue Produkte von Unternehmen jeder Größe steuerlich geltend gemacht werden. Trotz vielfachen Nutzens ist dieser Rechtsanspruch für Unternehmen noch vergleichsweise wenig bekannt: Wir ziehen eine Zwischenbilanz nach 3 Jahren Forschungszulage.
- Welche Erfahrungen machen Unternehmen in OWL mit dieser Form der Steuerentlastungsmöglichkeit?
- Worauf kommt es für eine prüfsichere Inanspruchnahme der Zulage an?
- Wer kann mich wie unterstützen, wenn ich diese Form der Steuerentlastung in Anspruch nehmen möchte?
Diese und viele weitere Antworten bietet diese gemeinsame Veranstaltung von ThinkTank OWL, Dr. Philipp Grimm, IHK Ostwestfalen zu Bielefeld und IHK Lippe zu Detmold.
Programm und Anmeldung: https://www.thinktank-owl.de/events/detail/20230523-steuerentlastung-fuer-innovative-unternehmen